Die-Mutigen

Konzeption Wohngemeinschaften „Die Mutigen“

                   

Die beiden Wohngemeinschaften der „Mutigen“ bieten einen Rahmen, in dem erwachsene Menschen mit Handicap ihr Leben weitgehend selbstbestimmt und eigenständig gestalten können. Sie versteht sich nicht als reine „Zweckgemeinschaft“, sondern die Bewohner (die Mutigen) kochen und essen gemeinsam, bestreiten gemeinsame Unternehmungen in der Freizeit,
fahren zusammen in den Urlaub usw. Dieses ist möglich durch die Hilfe und Begleitung der Betreuer. Sie gewähren den „Mutigen“ so viel Hilfe wie nötig ist und leiten sie an, so viel selbstständig zu erledigen wie möglich ist.

Betreuer und Bewohner begegnen sich partnerschaftlich und auf Augenhöhe. Alle Bewohner erledigen die anfallenden Haushaltsaufgaben (Einkaufen, Kochen, Spülen, Reinigung der Wohnung, Wäsche, Garten ...) eigenständig und gemeinsam. Dabei erhalten die Bewohner die jeweils individuell erforderliche Assistenz.

Das eigene Zimmer jedes Bewohners ist als Rückzugsort anzusehen, in dem seine Privatsphäre geachtet werden muss.
Es darf von anderen nur mit Einverständnis des Bewohners betreten werden. Anklopfen!!

Die WGs bieten mit ihrer Lage einen guten Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel und eine gute Erreichbarkeit von Läden, Ärzten, Gaststätten sowie Angebote des kulturellen Lebens und damit die Chancen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Mit der lebendigen Form ihres Zusammenlebens (Feste feiern, gemeinsam in den Urlaub fahren, Teilhabe an kulturellen Angeboten im Stadtteil und in der gesamten Stadt usw.) können die Wohngemeinschaften ihren Bewohnern eine besondere Lebensqualität anbieten.

Folgende Betreuungs- und Pflegeleistungen sollen in den WGs angeboten werden:

  • Unterstützung bei der eigenständigen Bewältigung der Alltagsaufgaben in der Wohnung (Haushaltsführung)          
  • Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, insbesondere bei der Gestaltung der Freizeit und bei der Pflege von Freundschaften und Kontakten zu Mitbewohnern, Nachbarn, Angehörigen und Freunden. 
  • Notwendige Hilfen bei der Körperpflege.                     
  • Beratung und Hilfen bei der Bewältigung der Lebensplanung, von Lebenskrisen, Verlust und Trauer etc.  
  • Unterstützung bei der Sicherstellung der medizinischen Versorgung und Gesundheitsvorsorge, bei der Bewältigung von Behördenangelegenheiten und bei der Vermögenssorge; die Hauptverantwortung für diese Bereiche verbleibt jedoch beim gesetzlichem Betreuer des Bewohners, sofern dieser für die genannten Aufgaben bestellt ist.
  • Die den Bewohnern zustehenden Fachleistungsstunden finden am „Feierabend“ oder am Wochenende statt. Werktags werden in der Zeit von 7:30 – 16:30 Uhr (freitags 7:30 – 15:00 Uhr) in der Regel keine Betreuungsleistungen angeboten. Ausnahmen sind bei Bedarf (z.B. während der Schließungszeiten von Werkstätten, bei Krankheit oder für Arztbesuche) nach Absprache möglich. Bei vorübergehender leichter Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit sollte der Bewohner in der Wohngemeinschaft gemäß den ärztlichen Anweisungen betreut und versorgt werden.